Altenpfleger (m/w/d)
Aachen
Wir bieten Dir bei VISITATIS die Möglichkeit, dich zum staatlich anerkannten Altenpfleger bzw. Altenpflegerin ausbilden zu lassen. Wir arbeiten im Zuge dessen mit unseren Kooperationspartnern, den Altenpflegeschulen, erfolgreich zusammen.
Unser Bestreben, dass Nachwuchskräfte sich in diesem Berufszweig positionieren, motiviert uns und wir bemühen uns jegliche Hilfestellung zu gewährleisten. Wir haben ausgebildete Praxisanleiter, die die praktische Ausbildung mit sehr viel Engagement begleiten.
Ausbildungsziele (nach § 3 des Bundesaltenpflegegesetzes):
Die Ausbildung in der Altenpflege soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind.
Ausbildung zur/m Altenpfleger/in
Dies ist nur ein kleiner Einblick über die Vielseitigkeit der Altenpflegeausbildung. Sollte Dein Interesse geweckt worden sein und Du die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen (siehe Altenpflegegesetz), bewirb dich doch bei uns um einen Ausbildungsplatz zur/m staatlich anerkannten, examinierten Altenpfleger/in.
Dies umfasst insbesondere:
- die sach- und fachkundige, den allgemein anerkannten pflegewissenschaftlichen, insbesondere den medizinisch-pflegerischen Erkenntnissen entsprechende, umfassende und geplante Pflege,
- die Mitwirkung bei der Behandlung kranker alter Menschen einschließlich der Ausführung ärztlicher Verordnungen,
- die Erhaltung und Wiederherstellung individueller Fähigkeiten im Rahmen geriatrischer und gerontopsychiatrischer Rehabilitationskonzepte,
- die Mitwirkung an qualitätssichernden Maßnahmen in der Pflege, der Betreuung und der Behandlung,
- die Gesundheitsvorsorge einschließlich der Ernährungsberatung,
- die umfassende Begleitung Sterbender,
- die Anleitung, Beratung und Unterstützung von Pflegekräften, die nicht Pflegefachkräfte sind,
- die Betreuung und Beratung alter Menschen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten,
- die Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung der eigenständigen Lebensführung einschließlich der Förderung sozialer Kontakte und
- die Anregung und Begleitung von Familien und Nachbarschaftshilfe und die Beratung pflegender Angehöriger,