Wegweiser für Neukunden im Pflegebereich Gesucht und gefunden
Willkommen im VISITATIS Neukundenbereich. Ein Klick auf den jeweiligen Service führt Sie zu unserem Neukunden-Wegweiser. Hier können Sie nachlesen, wie Sie schnell und unkompliziert die nötigen Informationen bekommen und was im Anschluss zu tun ist. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt und können vielleicht schon zu Beginn die ersten Fragen klären.
- Grundpflege
- Behandlungspflege und Wundversorgung
- Beratungseinsatz und Überprüfung des Pflegegrads nach §37.3
Sie können telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen. Während des ersten Gesprächs nimmt ein VISITATIS Mitarbeiter die Stammdaten der
pflegebedürftigen Person auf.
Die zuständige Pflegefachkraft ruft Sie kurzfristig zurück.
Gemeinsam finden wir einen Termin. Eine VISITATIS Pflegefachkraft macht sich ein Bild vor Ort und lernt den Patienten und seine Angehörigen kennen.
Während eines umfassenden Beratungsgesprächs werden Wünsche, Bedürfnisse und Pflegeanforderungen festgelegt.
Nach dem Patientenbesuch erstellen wir auf Basis der vereinbarten Leistungen und des Pflegegrades einen Kostenvoranschlag und einen Pflegevertrag.
Wenn Sie mit den angebotenen Leistungen einverstanden sind freuen wir uns auf Ihr Zeichen. Der VISITATIS Service startet dann zum vereinbarten Zeitpunkt.
Nehmen Sie telefonisch oder per Email mit uns Kontakt auf. Die Stammdaten der pflegebedürftigen Person werden aufgenommen.
Sie erhalten einen Rückruf der zuständigen Pflegefachkraft.
Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Arzt.
Anforderung der Verordnung und Weiterleitung an die zuständige Krankenkasse innerhalb von 3 Tagen nach Beginn der Leistungen.
Bestellung aller benötigten Utensilien sowie die Anfragen für Genehmigung bei der Krankenkasse übernehmen wir für Sie.
Nehmen Sie telefonisch oder per Email mit uns Kontakt auf. Die Stammdaten der von den Angehörigen gepflegten Person werden aufgenommen.
Sie erhalten einen Rückruf der zuständigen Pflegekraft mit Terminvereinbarung.
Wir erinnern Sie bei Fälligkeit an den nächsten erforderlichen Beratungseinsätze anhand ihres Pflegegrads.